Programm

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Online-Anmeldung


Herbstferien

Herbstferienwoche I

Kosten für den Kinderzirkus

Die Zirkusferienwoche findet von Montag bis Freitag, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr statt.

 

Die Aufführung wird am Freitag um 15.00 Uhr stattfinden.

Kosten pro Zirkuswoche:

199,- € Euro pro Kind

Dobbelino- und Geschwisterkinder 169,- € (ermäßigt)

 

 

Anmeldung per Vorkasse oder schicken Sie uns das ausgefüllte Anmeldeformular zu, wir buchen den Betrag dann ab. Danke!

 

Zirkusferienwochen-Termin Woche I

Woche 1 Montag 7.10 - Freitag 11.10

 

WICHTIG! Wir nehmen nur Kinder auf, die bereits dei Schule besuchen! (Alter 7 bis 13 Jahre)

Das Zirkuszelt steht in der Schefflerstraße 36 in 38122 Braunschweig

 

 

Unser Unterricht ist Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG

 

199,00 €

Herbstferienzirkus Woche II

Kosten für den Kinderzirkus

Die Zirkusferienwoche findet von Montag bis Freitag, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr statt.

 

Die Aufführung wird am Freitag um 15.00 Uhr stattfinden.

Kosten pro Zirkuswoche:

199,- € Euro pro Kind

Dobbelino- und Geschwisterkinder 169,- € (ermäßigt)

 

 

Anmeldung per Vorkasse oder schicken Sie uns das ausgefüllte Anmeldeformular zu, wir buchen den Betrag dann ab. Danke!

 

Zirkusferienwochen-Termin Woche II

Woche 1 Montag 14.10 - Freitag 18.10

 

WICHTIG! Wir nehmen nur Kinder auf, die bereits dei Schule besuchen! (Alter 7 bis 13 Jahre)

Das Zirkuszelt steht in der Schefflerstraße 36 in 38122 Braunschweig

 

 

Unser Unterricht ist Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG

 

199,00 €



AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Ferienmaßnahmen

 

1. Anmeldung/Vertrag

Mit der Anmeldung zu einer Ferienmaßnahme bietet der Kunde dem Zirkus Dobbelino den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und erfolgt durch den Anmeldenden für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für die eigenen Vertragsverpflichtungen einsteht.

 

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Beschreibungen der Ausschreibung. Hierzu gehören Prospekte, der Internetauftritt und der Newsletter. Für Druckfehler in Prospekten, Anzeigen, Internetauftritt kann keine Haftung übernommen werden.

 

3. Durchführung des Zirkusprojektes

Dobbelino ist berechtigt, Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Zirkusprojektes nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

4. Mindestteilnehmerzahl

Wenn bei den Maßnahmen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, so kann Dobbelino bis zu sechs Tage vor der Ferienmaßnahme von dem Vertrag zurücktreten. Dobbelino informiert den Kunden unverzüglich darüber. Der bereits gezahlte Teilnehmerbetrag wird seitens Dobbelino zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

5. Bezahlung

Der Gesamtbetrag wird in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen vor dem Zirkusprojekt per Lastschrift eingezogen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten bewirkt keine Auflösung des Vertrages. Ansprüche von Dobbelino bleiben auf jedem Fall unberührt.

 

6. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Rücktritt vor einer Ferienmaßnahme ist jederzeit möglich und sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt der Angemeldete die Ferienmaßnahme nicht an, so kann Dobbelino Ersatz für die ihr entstandenen Aufwendungen verlangen.

 

Nachstehende Rücktrittsgebühren werden erhoben:

Rücktritt von 30 bis 15 Tage vor der Ferienmaßnahme: 20 % des Preises,

Rücktritt von 14 bis 1 Tag(e) vor der Ferienmaßnahme: 50 % des Preises.

Am Starttag der Ferienmaßnahme 100 % des Preises.

 

Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Ferienmaßnahme nicht an, so gilt dies als am Starttag erklärter Rücktritt vom Vertrag.

Bis zum Starttag der Ferienmaßnahme kann der Kunde verlangen, dass eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten des angemeldeten Teilnehmers und dessen Anmeldenden eintritt, sofern er sich selbst um diese Ersatzperson bemüht.

 

7. Rücktritt durch Dobbelino

Dobbelino kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

Ein Rücktritt seitens Dobbelinos ist ebenfalls möglich, wenn die Durchführung der Ferienmaßnahme, infolge bei Vertragsabschluss nicht absehbar außergewöhnlicher Umstände, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dobbelino erwartet, dass die Teilnehmer die Grundregeln des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft, die Hausordnung der Zirkusschule, des Zirkus Dobbelino und die Richtlinien der Trainer respektieren und beachten. Sollte ein Teilnehmer grob dagegen verstoßen oder wiederholt das Gemeinschaftsleben stören, gibt der Teilnehmer Dobbelino die Möglichkeit, ihn ohne Erstattung des vollen oder anteilmäßigen Veranstaltungspreises von der weiteren Maßnahme auszuschließen und von seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu bringen.

 

Verschwiegene Krankheiten oder für die Gruppe unzumutbare Verhaltensauffälligkeiten während des Aufenthalts können zum Ausschluss von der Teilnahme führen.

 

Kinder und Jugendliche, die einer besonderen Betreuung bedürfen, können nur nach vorheriger Absprache mit Dobbelino an der Ferienmaßnahme teilnehmen.

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen z.B. infolge vorzeitiger Abreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen zwingenden, nicht von Dobbelino zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

 

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Reklamationen bei nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung müssen sofort als Mängelanzeige erfolgen. Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber Dobbelino geltend zu machen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung seitens Dobbelino, verjähren 6 Monate nach der im Vertrag vereinbarten Beendigung der Veranstaltung.

 

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

 

11. Mediendokumentation

Während der Ferienmaßnahme werden Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt, um die zirkuspädagogische Arbeit zu dokumentieren. Ein Teil dieser Aufnahmen wird veröffentlicht (im Rahmen der Internetpräsenz, bei Fortbildungen, Workshops, Fotokollagen oder auf Flyern, etc.). Als Eltern erklären Sie sich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufzeichnungen angefertigt werden und veröffentlicht werden.

 

- Irrtum und Änderungen vorbehalten -

 

Stand 03/2020

 

Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Das Team von Dobbelino

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